Was ist Verhaltenstherapie?

 

Die Verhaltenstherapie gehört zu den sogenannten Richtlinienverfahren. Diesen Verfahren ist gemeinsam, dass sie auf einem umfassenden Theoriesystem der Krankheitsentstehung aufgebaut sind und dass deren spezifische Behandlungsmethoden in ihrer therapeutischen Wirksamkeit wissenschaftlich belegt sind.

 

Die Verhaltenstherapie nimmt an, dass ein störungsbedingtes Verhalten (sog. dysfunktionales Verhalten) gelernt wurde und nach Prinzipien der Lerntheorie auch wieder verlernt bzw. durch ein neues funktionales Verhalten ersetzt werden kann. Der Begriff „Verhalten“ ist dabei sehr weit umfasst und beinhaltet kognitive, emotionale, motivationale und physiologische Vorgänge.

 

In der Therapie wird es u.a. darum gehen gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Störungsmodell (z.B. Identifikation aufrechterhaltender Faktoren und dysfunktionaler Verhaltensweisen) zu erarbeiten - aus diesem werden dann Behandlungsziele, sowie diesbezügliche therapeutische Behandlungsstrategien abgeleitet. Im Verlauf werden wir neue Verhaltens-, Coping- und Problemlösestrategien erarbeiten und ich werde Sie bei deren Einübung und Umsetzung im Alltag begleiten. Wichtig ist, dass die Verhaltenstherapie eine aktive Mitarbeit voraussetzt.

 

 

Ablauf

 

Mein Arbeitsschwerpunkt ist Verhaltenstherapie für Erwachsene.

 

In diesem Behandlungsbereich gibt es verschiedene Angebote, von denen ich hier zwei näher in vereinfachter Form vorstellen möchte:
 

A) Sprechstunde
B) Psychotherapie

 

Es wird keine ärztliche Überweisung benötigt.

 

 

 

A) Sprechstunde

 

Bei der Sprechstunde handelt es sich um eine sogenannte „Bestellsprechstunde“ mit fester Terminvergabe (d.h. wir vereinbaren im Vorfeld einen Termin). Die Sprechstunde dient einer ersten Abklärung, ob z.B. ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt. Außerdem wird sie für eine erste Beratung, Informationsstellung und Behandlungsempfehlung genutzt.

 

Der Besuch einer Sprechstunde ist weiterhin verpflichtend für alle Patientinnen und Patienten, die eine Psychotherapie beantragen und aufnehmen möchten, wobei es bestimmte Ausnahmefällte gibt (z.B. vorangegangener Klinikaufenthalt).

 

Leider wird es nicht immer möglich sein, allen, die einen Sprechstundentermin in einer bestimmten Praxis wahrgenommen haben, auch in der selben Praxis einen Therapieplatz anzubieten, da die Anzahl der Therapieplätze beschränkt ist und auch immer bestimmte Faktoren, wie Indikation und Passung, eine Voraussetzung darstellen.

 

 

 

B) Psychotherapie

 

Eine Psychotherapie untergliedert sich in verschiedene Phasen:


Bevor die „eigentliche“ Psychotherapie beantragt wird, finden im Vorfeld - i.d.R. nach der psychotherapeutischen Sprechstunde (s.o.) - die sogenannten probatorischen Sitzungen (zwei bis vier Sitzungen) statt. Diese Sitzungen werden u.a. zur Prüfung der Indikation für eine Psychotherapie, zur weiteren diagnostischen Klärung, zur Feststellung der Eignung der Patientin/ des Patienten zum Therapieverfahren und zur Klärung der Motivations- und Kooperationsfähigkeit genutzt.

 

Die probatorischen Sitzungen dienen ebenfalls der Abschätzung der "persönlichen Passung" - was bedeutet, dass neben dem Therapeuten, auch die Patientin / der Patient für sich prüfen kann, ob sie / er sich vorstellen kann mit dem Therapeuten eine Arbeitsbeziehung einzugehen. Eine vertrauensvolle Behandlungsbeziehung ist eine wichtige Basis für die Therapie. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Probatorik erneut bei einer anderen Therapeutin oder einem Therapeuten durchgeführt werden.


Im Zeitraum der probatorischen Sitzungen und vor Antragstellung auf Psychotherapie ist es vorgeschrieben einen Termin bei einem Konsiliararzt (dies ist z.B. Ihr/-e Hausarzt/-ärztin oder Psychiater/-in) wahrzunehmen, damit dieser in Form eines Konsiliarberichts (hierfür gibt es einen speziellen Vordruck, welchen Sie in der Regel von Ihrem Psychotherapeuten erhalten) eine kurze Stellungnahme abgibt und in dieser z.B. bestätigt, dass aus medizinischer Sicht keine Kontraindikationen für eine Psychotherapie vorliegen und die Notwendigkeit für eine ärztliche Mitbehandlung prüft. Auch sollte Ihr Arzt prüfen, ob es somatische Ursachen für Ihre Beschwerden gibt, die einer medizinischen somatischen Behandlung oder weiterer medizinischer Abklärung bedürfen. Das Vorliegen des Konsiliarberichts ist später eine Voraussetzung für die Antragsstellung für eine Psychotherapie.


Sollten nach der probatorischen Phase die entsprechenden Indikationen für eine Psychotherapie vorliegen und sich Therapeut und Patient/-in entscheiden eine therapeutische Arbeitsbeziehung eingehen zu wollen, so wird im nächsten Schritt ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Die Prüfung und Feststellung der Leistungspflicht für Psychotherapie erfolgt dann durch die Krankenkasse auf Antrag der / des Versicherten. Ebenfalls teilt der Therapeut vor der Behandlung weitere benötigte Angaben mit - wenn nicht bereits schon geschehen -  wie z.B. Diagnose, begründete Indikation und Umfang der geplanten Therapie.

In bestimmten Fällen muss außerdem ein gutachterpflichtiger Antrag, welcher durch den Psychotherapeuten erstellt wird, beigefügt werden. Der Antrag auf Psychotherapie wird dann geprüft und muss bewilligt werden, bevor die Therapiesitzungen beginnen können.


Der Behandlungsumfang und die Behandlungsfrequenz der Psychotherapie werden individuell festgelegt. Therapiesitzungen erfolgen üblicherweise in einer Frequenz von einer Sitzung pro Woche (50 Minuten), können aber auch unter bestimmten Umständen in anderer Dauer und Frequenz erfolgen. Eine Kurzzeittherapie kann bis zu zwei Mal 12 Sitzungen umfassen, eine Langzeittherapie bis zu 60 Stunden. Unter bestimmten Umständen können weitere Verlängerungen beantragt werden.

 

 

In der Beihilfe oder bei privaten Versicherungen können die Beantragungsschritte und Leistungsangebote von der oben dargestellten Information abweichen. Kontaktieren Sie dafür bitte die entsprechenden Stellen.

Kosten

 

Gesetzlich versicherte Patienten

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen i.d.R. bei Vorliegen bestimmter Indikationen die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch und zu Beginn jedes Quartals Ihre Versichertenkarte mit.

Eine ärztliche Überweisung wird nicht benötigt.

 

 

Private Krankenversicherungen und Beihilfe

 

Die meisten privaten Versicherungen und Beihilfestellen haben heute Psychotherapie in ihrem Leistungsumfang mitversichert. Bitte klären Sie vor Aufnahme der Therapie mit Ihrem Versicherer oder der Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang in Ihrem Tarif die Kosten erstattet werden.

 

Fragen Sie z.B. nach, ob eine Psychotherapie bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten übernommen wird (oder nur bei einem ärztlichen Kollegen), wie viele probatorische Sitzungen erstattet werden, ob ein Bericht an den Gutachter notwendig ist und wie hoch die Anzahl der vertraglich zustehenden Therapiesitzungen ist.


Sie erhalten von mir eine Rechnung (basierend auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten), die Sie dann ggf. bei Ihrer Versicherung einreichen können.

 

 

Termine und Ausfallrechnung

 

Bei meiner psychotherapeutischen Praxis handelt es sich um eine Bestellpraxis. Das bedeutet, dass der vereinbarte Termin mit Ihnen ausschließlich für Sie reserviert ist. Dies ermöglicht es mir, die Sitzung entsprechend für Sie vorzubereiten.


Falls Sie eine geplante Therapiesitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie darum den Termin rechtzeitig abzusagen (48 Stunden vorher). Dies ermöglicht mir, Ihren Termin anderweitig zu vergeben.


Bei nicht rechtzeitiger Absage wird ein Ausfallhonorar des entgangenen Honorars berechnet, welches ausschließlich von der Patientin / dem Patienten - und nicht von dem Versicherungsträger - bezahlt wird.

 

Behandlungsspektrum

 

 

Das Behandlungsspektrum umfasst u.a. folgende Bereiche:

 

  • Angststörungen
  • Depressionen, "Burn-Out"
  • Zwangsstörungen
  • Akute Krisen und Anpassungsstörungen
  • Psychosomatische Beschwerdebilder
  • und weitere
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Copyright Dipl.-Psych. Kai Lindermann